Der DSG-Check: Was lokal reicht, was du trotzdem dokumentieren musst
Drei Fragen, eine Seite: So hältst du fest, wo deine lokalen Daten liegen.
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Dein Ollama läuft bei dir, die Kundendaten liegen im Haus, und vielleicht fragt seit der letzten Lektion sogar das Team über dein Modell mit. Nichts geht raus. Also ist das Thema Datenschutz erledigt — oder? Spätestens wenn ein Kunde anruft und nach seinen Daten fragt, merkst du: Im Haus heisst noch nicht, dass du die Antwort parat hast.
Die Eröffnungslektion dieses Lehrgangs hat es offen gelassen: Dass die Daten im Haus bleiben, nimmt dir die Verantwortung nicht ab. Was du festhältst und wie du es im Zweifelsfall belegst, bleibt zu regeln. Dieser Artikel löst das ein — ohne Formular-Berg, mit drei Fragen und einer Seite.
Du erfährst, was lokal für dich erledigt und was nicht, welche Fragen du dir bei allen Daten stellst, was auf die Seite gehört und wo das Löschen eine Grenze hat. Es ist die zweite Lektion im Modul «Teams und Compliance» des Lehrgangs «Lokale KI mit Ollama».
Lokal ist nicht fertig
Lokal heisst: Deine Daten verlassen den Betrieb nicht. Damit ist eine wichtige Frage beantwortet — aber nicht alle. Denn irgendwann fragt jemand nach seinen Daten.
Dann brauchst du eine Antwort, auch wenn nichts rausgeht. «Liegt alles bei uns» ist keine Antwort, sondern ein Ort ohne Adresse.
Die Eröffnungslektion hat genau das offen gelassen: Die Verantwortung nimmt dir lokal niemand ab. Die letzte Lektion hat geklärt, wer technisch an dein Modell kommt. Diese Lektion klärt, was du festhältst.
Mein Grundsatz — und warum er kein Gesetz ist
Mein Grundsatz lautet so:
Alle Daten, die nicht raus dürfen, liegen bei mir lokal — auf dem PC oder auf einem NAS, im Haus, in der Firma.
Damit fällt für diese Daten die Frage nach einem fremden Anbieter weg. Das ist der Teil, den lokal für dich erledigt.
Wichtig, damit kein falscher Eindruck entsteht: Das ist mein Grundsatz, kein Gesetz. Das Schweizer Datenschutzgesetz schreibt dir keinen Speicherort vor. Du darfst Daten auch bei einem Anbieter speichern — dann gelten für dich zusätzliche Fragen, die weiter unten stehen.
Was lokal nicht erledigt: die Antwort, wenn jemand fragt.
Folge der Information: drei Fragen
Ich stelle mir immer dieselben Fragen: Wo sind die Daten? Wer hat Zugriff? Mit welchen Tools? Am Anfang heisst das, die Unterlagen der Anbieter zu lesen und zu fragen, wo die Information hingeht. Das braucht Zeit. Inzwischen kann ich es auswendig, weil ich mir die Fragen regelmässig stelle.
Für dein lokales Setup lässt sich das auf einen Satz bringen:
Folge der Information. Drei Fragen: Wo liegen die Daten? Wer hat Zugriff? Kann ich sie löschen, wenn der Kunde es will? Wer die drei Antworten auf eine Seite schreibt, hat dokumentiert.
- Wo liegen die Daten? Auf welchem PC, auf welchem NAS, in welchem Ordner. Dazu gehört auch, was nebenbei entsteht: Die Ollama-App speichert deinen Chatverlauf auf deinem Gerät — auch der gehört auf die Liste.
- Wer hat Zugriff? Hast du den Schalter aus der letzten Lektion umgelegt, lautet die Antwort für dein Modell: jeder im Netz. Das gehört genau so auf die Seite.
- Kann ich sie löschen, wenn der Kunde es will? Nicht nur ob, sondern wie: Wo suchst du, und wer macht es.
Eine Seite — was du festhältst
Die drei Antworten schreibst du auf. Eine Seite, für dein lokales Setup.
Ein offizielles Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten musst du erst führen, wenn dein Betrieb 250 Mitarbeitende oder mehr hat. Oder wenn du heikle Daten wie Gesundheitsdaten in grossem Umfang bearbeitest, beziehungsweise Profile mit hohem Risiko erstellst.
Für alle gilt aber: Daten sicher halten, Auskunft geben können, auf Wunsch löschen. Genau dafür brauchst du die drei Antworten.
Die Seite ist deshalb keine Formvorschrift. Sie ist deine Antwort, wenn jemand fragt — ein Kunde, eine Mitarbeiterin, dein Chef. Ein Muster:
Mein lokales Setup — Stand: [Datum]
Wo liegen die Daten?
- Kundendaten: [PC / NAS, Ordner]
- Chatverlauf der Ollama-App: [Gerät]
Wer hat Zugriff?
- [Personen / Gruppen]
- Ollama im Netzwerk freigegeben: [ja / nein]
Kann ich sie löschen, wenn der Kunde es will?
- So: [Ablauf, wer macht es]
- Ausnahme: [was aufbewahrt werden muss]
Löschen hat eine Grenze — und was das Haus verlässt
Kundendaten liegen bei mir lokal und sind jederzeit löschbar, wenn der Kunde das wünscht. Mit einer Grenze: Was das Gesetz aufzubewahren verlangt, bleibt. Rechnungen zum Beispiel zehn Jahre.
Darum steht auf der Seite bei «löschen» auch die Ausnahme. Wer dem Kunden alles zu löschen verspricht, verspricht zu viel.
Und was das Haus doch verlässt? Folge der Information: Geht sie raus oder bleibt sie drin? Geht sie raus, schaue ich auf den Hersteller:
Wo werden die Daten gespeichert? Europa, DSGVO-konform?
Das ist meine Faustregel, keine Rechtsregel. Sie sagt dir, wo du genauer hinschauen musst — und gehört dann ebenfalls auf die Seite.
In 5 Schritten — direkt anwendbar
Typische Fehler — und wie du sie vermeidest
Fünf Fehler, mit denen du glaubst, lokal sei schon alles erledigt — oder deinem Kunden zu viel versprichst:
Fazit
Folge der Information. Drei Fragen: Wo liegen die Daten? Wer hat Zugriff? Kann ich sie löschen, wenn der Kunde es will? Wer die drei Antworten auf eine Seite schreibt, hat dokumentiert. Lokal ist dabei dein Grundsatz, kein Gesetz — und löschen hat eine Grenze, wo das Gesetz Aufbewahrung verlangt.
Damit ist das Versprechen aus der ersten Lektion eingelöst. Die nächste Lektion im Lehrgang heisst: «Wie du für Anwaltskanzleien das Mandantengeheimnis absicherst».
Leg diese Woche die Seite für dein lokales Setup an: die drei Fragen als Überschriften, darunter deine Antworten — inklusive Chatverlauf und Freigabe im Netzwerk. Das Muster dazu steht oben im Abschnitt «Eine Seite».
Weiterlernen statt warten
Die letzten 10 Prozent schaffst du selbst: Leg die Seite für dein lokales Setup an, beantworte die drei Fragen — und hol dir das nächste Thema im Lernbereich. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Zum LernbereichHäufige Fragen
Muss ich ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen?
Als kleiner Betrieb meistens nicht. Das Verzeichnis verlangt Art. 12 DSG; nach Art. 24 DSV sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden davon befreit — ausser sie bearbeiten besonders schützenswerte Personendaten wie Gesundheitsdaten in grossem Umfang oder machen Profiling mit hohem Risiko. Die drei Antworten auf einer Seite brauchst du trotzdem: Daten sicher halten, Auskunft geben und auf Wunsch löschen gilt für alle.
Muss ich Kundendaten lokal speichern?
Nein. Das Datenschutzgesetz schreibt keinen Speicherort vor. «Alles Heikle liegt lokal» ist mein Grundsatz, kein Gesetz. Wer einen Cloud-Dienst nutzt, braucht mit dem Anbieter einen Vertrag über die Bearbeitung — seriöse Anbieter liefern ihn mit, meist unter dem Namen Auftragsbearbeitungsvertrag.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Zehn Jahre. Geschäftsbücher und Buchungsbelege gehören dazu (Art. 958f OR). Darum hat das Löschen auf Wunsch eine Grenze: Was das Gesetz aufzubewahren verlangt, bleibt bis zum Ende der Frist — und gehört als Ausnahme auf deine Seite.
Reicht ein Anbieter mit Servern in Europa?
Ein guter Anfang. «Europa, DSGVO-konform?» ist meine Faustregel, um zu sehen, wo ich genauer hinschauen muss. Wer hinter dem Anbieter steht, zählt aber mit — das zeigt die Lektion zur Swiss-Cloud-Realität.
Gehört der Chatverlauf der Ollama-App auf die Seite?
Ja. Er liegt auf deinem Gerät und gehört damit zu «Wo liegen die Daten?». Hast du Kundendaten in einen Chat kopiert, liegen sie dort ein weiteres Mal. Wer das nicht will, löscht den Chat nach der Arbeit.
Ersetzt das eine Rechtsberatung?
Nein. Diese Lektion zeigt dir, welche Antworten du parat haben solltest und wie du sie festhältst. Wer unsicher ist, ob für seinen Betrieb mehr gilt, holt sich jemanden dazu, der das beurteilt. Die Gesetzesstellen stehen unten unter «Quellen».
Quellen & Zahlen
Drei Aussagen in dieser Lektion hängen an Gesetzesstellen: wer ein Verzeichnis führen muss, was für alle gilt und wie lange Rechnungen bleiben. Hier stehen die Originaltexte.
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1 Fedlex — Art. 12 Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, Art. 8 Datensicherheit, Art. 25 Auskunftsrecht
- Verordnung über den Datenschutz (DSV), SR 235.11 Fedlex — Art. 24 — Ausnahme vom Verzeichnis für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden
- Obligationenrecht (OR), SR 220 Fedlex — Art. 958f — Geschäftsbücher und Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahren
Abgerufen am 6. Oktober 2026 (Links geprüft). Im Zweifel gilt der Text auf der verlinkten Originalseite.
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Was im Paket enthalten ist
- Die drei Fragen und das Muster auf einer Seite — zum Ausfüllen für dein Setup.
- Checkliste: Chatverlauf, Freigabe im Netzwerk, Aufbewahrungs-Ausnahme und Anbieter-Prüfung.
- Direkt-Link zur ungelisteten Langversion des Videos
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